
Reglement
Ziel des Marktes
Auf dem Wochenmarkt werden vorwiegend frische und saisonale Lebensmittel direkt von Produzent/innen aus der Region (Luftdistanz ab Basel bis zu 40 km) für den täglichen Gebrauch angeboten.
Das Angebot kann mit Verpflegungsständen wie Kaffeemobil sowie sporadischen Ständen von Personen/Gruppen im Quartier ergänzt werden. Der Wochenmarkt dient auch als Treffpunkt fürs Quartier.
Zeiten
Der Breitemarkt findet jeweils samstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Wir bitten alle Marktstände, zur Marktzeit
verkaufsbereit zu sein.
Auf- und Abräumzeiten sind von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr, bzw. 13.00 bis 14.00 Uhr.
Standbewilligung
Der Vorstand des Vereins Breitemarkt entscheidet über die Teilnahmebewilligung am Wochenmarkt.
Die Marktfahrenden haben keinen Anspruch auf einen festen Standplatz.
Standgebühren und Inventar
Pro angebrochenem Laufmeter und Markttag werden 6 Franken verrechnet. Diese Gebühren fallen auch bei Nichterscheinen oder bei einer Abmeldung später als zwei Wochen vor dem Markttag an.
Ein allfälliger Strombezug kostet 3 Franken pro Markttag.
Der Stand und allfällig weiteres Inventar müssen von den Marktfahrenden selbst mitgebracht und gestellt werden.
Preisanschrift
Gemäss Bundesverordnung über die Bekanntgabe von Preisen müssen die Detail- und Grundpreise durch Anschrift an der Ware selbst oder unmittelbar daneben durch Anschrift, Aufdruck Preisschild usw. bekannt gegeben werden. Sie müssen leicht und gut lesbar sein.
Kontakt am Markttag
Am Markttag ist eine Marktchefin oder ein Marktchef für den reibungslosen Ablauf am Markttag verantwortlich Diese Person hat folgende Aufgaben:
- Den Marktfahrenden ihre Standplätze zuweisen (diese sind nicht verhandelbar).
- Einkassieren der Standgebühren.
- Sie achtet darauf, dass der Platz sauber verlassen wird.
- Sie ist Ansprechpartnerin für alle Fragen am Markttag.
Aufgaben des Vereins Breitemarkt
Der Verein Breitemarkt übernimmt folgende Aufgaben:
- Kontakt zu den Marktfahrenden und Weiterentwicklung des Marktes
- Kontakt zu den zuständigen Verwaltungsstellen
- Kontakt zu Gruppen und Partnerorganisationen im Quartier
- Öffentlichkeitsarbeit/Vermarktung
- Erteilung von Standbewilligungen
Parkplätze
Während der Marktzeiten müssen die Motorfahrzeuge vom Platz entfernt werden.
Hygiene
Die Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln sind einzuhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links beim Kantonalen Laboratorium Basel-Stadt:
- Merkblatt Standbetreiber / Lebensmittelabgabe im Freien
- Alle Merkblätter und Formulare
Abfall
Für Basler Quartiermärkte gilt das Verbot,
Einweggeschirr zu benutzen. Erlaubt sind rechteckige Pappunterlagen 20 x 13 cm (z.B. für Würste), Papierservietten (z.B. für Kuchen) und Papiertüten.
Essen, das nicht in einem der oben genannten Behältnisse abgegeben werden kann, sowie alle Getränke und Besteck müssen in Mehrweggeschirr, Flaschen oder Bechern verkauft werden. Die Beschaffung und Reinigung des Mehrweggeschirres ist Sache der Standbetreibenden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Abfälle und Leergut wie Harassen, Schachteln usw. sind durch die Marktfahrenden zu entsorgen. Der Standplatz muss sauber zurückgelassen werden.
Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften oder gegen polizeiliche Weisungen können den entschädigungslosen Entzug der Bewilligung zur Folge haben.
Haftung
Die Marktfahrenden besuchen den Markt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
Sie versichern sich gegen Witterung, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse. Der Verein übernimmt keine Haftung.