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Reglement

Ziel des Marktes

Auf dem Wochenmarkt werden vorwiegend frische und saisonale Lebensmittel direkt von Produzent/innen aus der Region (Luftdistanz ab Basel bis zu 40 km) für den täglichen Gebrauch angeboten.

Das Angebot kann mit Verpflegungsständen wie Kaffeemobil sowie sporadischen Ständen von Personen/Gruppen im Quartier ergänzt werden. Der Wochenmarkt dient auch als Treffpunkt fürs Quartier.

 

Zeiten

Der Breitemarkt findet jeweils samstags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.

Wir bitten alle Marktstände, zur Marktzeit

verkaufsbereit zu sein.

Auf- und Abräumzeiten sind von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr, bzw. 13.00 bis 14.00 Uhr. 

 

Standbewilligung

Der Vorstand des Vereins Breitemarkt entscheidet über die Teilnahmebewilligung am Wochenmarkt.

Die Marktfahrenden haben keinen Anspruch auf einen festen Standplatz.

 

Standgebühren und Inventar

Pro angebrochenem Laufmeter und Markttag werden 6 Franken verrechnet. Diese Gebühren fallen auch bei Nichterscheinen oder bei einer Abmeldung später als zwei Wochen vor dem Markttag an.

Ein allfälliger Strombezug kostet 3 Franken pro Markttag.

Der Stand und allfällig weiteres Inventar müssen von den Marktfahrenden selbst mitgebracht und gestellt werden. 

 

Preisanschrift

Gemäss Bundesverordnung über die Bekanntgabe von Preisen müssen die Detail- und Grundpreise durch Anschrift an der Ware selbst oder unmittelbar daneben durch Anschrift, Aufdruck Preisschild usw. bekannt gegeben werden. Sie müssen leicht und gut lesbar sein.

 

Kontakt am Markttag

Am Markttag ist eine Marktchefin oder ein Marktchef für den reibungslosen Ablauf am Markttag verantwortlich Diese Person hat folgende Aufgaben: 

- Den Marktfahrenden ihre Standplätze zuweisen (diese sind nicht verhandelbar).

- Einkassieren der Standgebühren.

- Zuweisen der Parkplätze für die Marktfahrenden.

- Sie achtet darauf, dass der Platz sauber verlassen wird.

- Sie ist Ansprechpartnerin für alle Fragen am Markttag.

 

Aufgaben des Vereins Breitemarkt

Der Verein Breitemarkt übernimmt folgende Aufgaben:

- Kontakt zu den Marktfahrenden und Weiterentwicklung des Marktes

- Kontakt zu den zuständigen Verwaltungsstellen

- Kontakt zu Gruppen und Partnerorganisationen im Quartier

- Öffentlichkeitsarbeit/ Vermarktung

- Erteilung von Standbewilligungen

 

Parkplätze

Während den Marktzeiten müssen die Motorfahrzeuge vom Platz entfernt werden.

 

Hygiene

Die Hygienevorschriften im Umgang mit Lebensmitteln sind einzuhalten.

Weitere Infos finden Sie unter folgenden Links:

- Kantonslabor Basel-Stadt

- Merktblatt Kantonslabor Basel-Stadt

- Kantonslabor Basel-Stadt Lebensmittelabgabe

 

Abfall

Für Basler Quartiermärkte gilt das Verbot,

Einweggeschirr zu benutzen. Erlaubt sind rechteckige Pappunterlagen 20 x 13 cm (z.B. Würste), Papierservietten (z.B. Kuchen) und Papiertüten.

Essen, das nicht in einem der oben genannten Behältnisse abgegeben werden kann, sowie alle Getränke und das Besteck müssen in Mehrweggeschirr, Flaschen oder Becher verkauft werden, das mit Pfand an den Stand zu retournieren ist. Die Beschaffung und Reinigung des Mehrweggeschirres ist Sache der Standbetreibenden.

Weitere Infos hier.

Abfälle und Leergut wie Harassen, Schachteln usw. sind durch die Marktfahrenden zu entsorgen. Der Standplatz muss sauber zurückgelassen werden. 

 

Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften oder gegen polizeiliche Weisungen können den entschädigungslosen Entzug der Bewilligung zur Folge haben.

 

Haftung

Die Marktfahrenden besuchen den Markt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.

Sie versichern sich gegen Witterung, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse. Der Verein übernimmt keine Haftung.

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